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[l] Schäubles Gutachten zum Kauf von gestohlenen Bankdaten ist geleakt. Der Tagesspiegel hat sie sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz erklagt. Und da steht folgendes drin:
„Es existiert keine gesetzliche Norm, die den Erwerb von steuerlich und steuerstrafrechtlich relevantem Informationsmaterial gegen Entgelt verbietet, unbeschadet dessen, auf welche Weise der Informant selbst an dieses gelangt ist“, heißt es darin wörtlich.Na dann ist ja alles gut.
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