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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 2. April 2011

Nichts ist sicher, oder alles ist relativ

Keines der deutschen Kernkraftwerke ist dafür ausgelegt, dem Absturz eines Passagierflugzeugs stand zu halten. Bei einigen könnte der Reaktor nicht einmal einer leichten Militärmaschine widerstehen.  Außerdem werden Sicherheitseinrichtungen nur für jeweils ein einzelnes Versagen berechnet. Eine Kombination zweier Ereignisse – wie Erdbeben plus Tsunami in Japan – ist nicht vorgesehen. Bei der Erdbebensicherheit wurde eine Stärke zu Grunde gelegt, die einmal in 100.000 Jahren eintritt. Ein solches Beben kann aber auch morgen schon eintreten. Richtig ist: das wurde von Politikern nicht immer genau so deutlich gesagt.

Den ganzen Artikel lesen:

http://blog.tagesschau.de/2011/04/01/warum-erfahren-wir-jetzt-dass-auch-deutsche-kernkraftwerke-nicht-wirklich-%E2%80%9Esicher%E2%80%9C-sind/

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