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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Freitag, 28. Mai 2010

Tauss - die merkwürdige Bemerkung der Staatsanwaltschaft zum Urteil

http://blog.fefe.de/?ts=b5015a8f


  • [l] Tauss wurde vom Landgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Weia.Oh und die ARD kommt auch nicht um die Beobachtung herum, dass Tauss seine Reputation verloren habe und zur Piratenpartei gegangen ist. So eine tolle Gelegenheit, die Piraten mit Kinderpornos in Verbindung zu bringen, kriegen die nie wieder!1!!
    Update: Zum Vergleich die Meldung beim ehemaligen Nachrichtenmagazin. Übelstes Boulevard-Gassengeschreibsel, aber sie haben es nicht nötig, da die Piraten oder den CCC mitbeschmutzen zu wollen.
    Update: Ich möchte euer Augenmerk auch noch mal ausdrücklich auf diese Passage beim SWR-Berich lenken:
    Tauss hatte vor Gericht argumentiert, er habe mit dem Erwerb der Kinderpornos nachweisen wollen, dass sich die Verbreitungswege solcher Materialien vom Internet auf das Handy verlagert haben. Die Reaktion der Staatsanwältin darauf gestern: "Um nachzuweisen, was er nachweisen wollte, waren seine Fallzahlen aber viel zu gering".
    Kurz: er ist schuldig, weil er zu wenig Kinderpornographie hatte. Da muß man auch erst mal drauf kommen.Update: Markus Kompa hat noch ein paar weitere Quellen angeguckt, u.a. die Süddeutsche (OMFG) und die Welt.

     

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