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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Donnerstag, 8. April 2010

Kinder unerwünscht ? --- Armes Kind



http://wareluege.wordpress.com/2010/04/08/kinderland-ist-abgebrannt/


Kinderland ist abgebrannt

Erinnert sich noch jemand an den bundesdeutschen “Armutsbericht” der Großen Koalition vom Mai 2009?
Darin hieß es, das in Deutschland 13% der Bevölkerung (andere Quellen kamen auf 18-20%) in Armut lebt und ein etwa gleich großer Anteil “armutsgefährdet” sei.
In diesem Bericht wird auch erwähnt, dass im deutschen HartzIV-Sozialstaat etwa 1,8 Mio Kinder in Armut kleben.
Achjaaa…was für ein verlogenes Heucheln und Jammern setzte doch allerorten ein!
“Die Kinder! Die Kinder!” heulte das neoliberale Regierungspack mit Supernanny Uschi von den Laien zum Wahlkampfauftakt.
Wochenlang durften wir uns dann anhören, wie schändlich doch Kinderarmut sei und man unbedingt Kinderarmut durch Bildung bekämpfen müsste.
Gerade so, als würde Bildung ein Garant für ein sorgenfreies Leben sein…
Zumal Bildung weder satt macht noch im Winter die Füße warm hält.
Diese Empörungsheuchelei der Kapitalistenmarionetten und ihrer “Experten” ist nun etwa 1 Jahr her.
1 ganzes Jahr hatte “Mutti” Zeit, zusammen mit ihren Agenda2010-Kumpanen von “SPD” und FDP die zur Bekämpfung der Kinderarmut notwendigen Schritte zu unternehmen.
Aber was ist geschehen? Gar nichts! Wie immer, wenn ein sozialstaatlicher Mißstand heuchlerisch “bedauert” wird.
Wie sehr dieser schwarz-gelben Nichtregierungsorganisation das Wohl der Kinder am Herzen liegt, konnte man eindrucksvoll nach dem berüchtigten “HartzIV-Urteil” im Februar sehen.
Die Verfassungswidrigkeit der willkürlich festgelegten Regelsätze wurde gekonnt unter dem Satz “Die Regelsätze sind nicht evident zu niedrig” zugeschüttet.
Die Noch-Familienministerin der Besserverdiener stellte sich auch prompt hin und wollte die Kinderarmut der Unterschicht mit kostenlosen Bleistiften und 99-Cent-Taschenrechnern bekämpfen.

noch ein HartzIV-Urteil

Das regierungsschützende Gericht in Karlsruhe (offiziell “Bundesverfassungsgericht”) hat mal wieder “Recht” gesprochen. Wie im Februar auch gilt auch hier: “Das herrschende Recht ist immer das Recht der Herrschenden“.
Eine Familie im HartzIV-Bezug hatte dagegen geklagt, dass das Kindergeld als “Einkommen” auf das Alg2 voll angerechnet wird.
Mit einer eigentlich logischen Begründung:
Sie hatten gefordert, das Kindergeld nur zur Hälfte anzurechnen. Dies entspreche dem Betrag, der bei der Steuer in Form des Kinderfreibetrages wegen Betreuungs- oder Ausbildungsbedarfs angesetzt wird.
Wenn der Staat bei den Einkommensteuererklärungsabgebern einen besonderen Bedarf bei Kindern für Betreuung und Bildung erkennt, sollte es diesen Bedarf doch auch bei jenen geben, welche zwar Kinder, aber keine Steuererklärung haben, oder?
Mitnichten!
Obwohl im Alg2 für Kinder kein einziger Cent für Bildung vorgesehen ist, kann das regierungstreue “Bundesverfassungsgericht” in der vollständigen Anrechnung keine Diskriminierung feststellen.
Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde durch die Anrechnung nicht verletzt, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Es ist zwar ein menschliches Existenzminimum zu sichern – das heißt aber nicht, dass alle Leistungen zugunsten von Kindern in gleichem Maße berücksichtigt werden müssen wie beim Steuerrecht.
Merke: Staatlich anerkannte Bürger mit den damit verbundenen Rechten ist nur, wer über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.
Alle anderen Leute sind minderwertiger Bodensatz, auf dem man hemmungslos herumtrampeln kann.
Und dann heißt es wieder: HartzIV-Eltern versaufen das “Geld vom Staat” lieber als ihren Kindern Bücher zu kaufen.
Na und? Genau das ist doch so gewollt! Für Bücher ist schließlich kein Geld im Regelsatz vorgesehen!

Landessozialgericht Sachsen

Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen vom Donnerstag bleiben lediglich Geldgeschenke von maximal 50 Euro pro Jahr ohne Anrechnung auf die Hartz-IV-Zahlungen des Staates. Wenn die Summe aller Geschenke höher als 50 Euro ist, wird der gesamte Betrag als Einkommen gewertet.
Und wieder ein typisches Beispiel dafür, wie sehr man an der Bekämpfung von Kinderarmut interessiert ist.
Um mehr als 4,16 € pro Monat darf die Armut von HartzIV-Kindern nicht reduziert werden.
Versucht man es dennoch, wird aus Weihnachten und Geburtstagen schnell ein “komplett anrechenbares Einkommen”.

Schonvermögen

Voller Stolz haben Merkel und Westerwelle verkündet, das Schonvermögen der Versicherungskonzerne der HartzIV-Empfänger von 250€/Lebensjahr auf 750€ erhöht zu haben.
Allerdings… Regierung und Bundestag haben zwar beschlossen, diese Erhöhung gibt es aber erst nach Veröffentlichung der Änderung im “Bundesanzeiger”.
Und nun ratet mal, was bis heute nicht geschehen ist…


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