Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 8. April 2010

Feudaldemokratie?

Eingeschränktes Parallelpetitionsrecht statt Volksbegehren

Peter Mühlbauer 08.04.2010

Die als Element direkter Demokratie verkaufte Europäische Bürgerinitiative passt eher in ein Feudalsystem

Eines der Rechte, das auch absolutistische Herrscher häufig gewährten, war das Petitionsrecht. Allerdings war dies häufig so unverbindlich ausgestaltet, dass man kaum von einem echten, sondern eher von einem Scheinrecht sprechen sollte: So konnten Bittschriften zwar eingereicht werden - aber es stand ganz im Willen des Herrschers und seines bürokratischen Apparates, auf welche von ihnen er eingehen und welche er abschlägig bescheiden wollte. Diese weitgehende Willkür ermöglichte es, Privilegien für Günstlinge nicht als solche erscheinen zu lassen, sondern als Wohltaten, die Wünschen aus der Bevölkerung entsprangen. Und weil der Herrscher in seiner Reaktion auf Petitionen so frei war, konnten sich diese auch zu Boomerangs entwickeln, die von den Petenten gänzlich unerwünschte Ergebnisse hervorbrachten.

 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32406/1.html

 

 

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen