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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 8. April 2010

Ach , --- nun doch Anklage gegen Verena Becker...

Und - erfahren kann man es aus dem Ausland. 


http://news.search.ch/ausland/2010-04-08/raf-terroristin-wegen-mordes-angeklagt

RAF-Terroristin wegen Mordes angeklagt 8.4.2010 20:12
33 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern hat die deutsche Bundesanwaltschaft Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Die Anklage wirft der heute 57-Jährigen Mittäterschaft an den Morden der RoteArmee-Fraktion vom April 1977 vor. Neue Beweise hatten ergeben, dass Becker an der Tat beteiligt gewesen war. Z.B. wurde auf einem Bekennerschreiben ihre DNA entdeckt. Auch in ihrer Wohnung wurden verdächtige Unterlagen gefunden. Das erste Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker wurde 1980 aus Mangel an Beweisen eingestellt.
 

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