Es macht nichts, wenn Hartz IV nicht reicht, Hauptsache es wurde vorschriftsmässig berechnet. Es macht nichts, wenn Menschen verhungern, Hauptsache, ihr angebliches ausreichendes Existenzminimum wurde vorschriftsmässig berechnet. Es macht nichts, wenn Menschen vergammelt aussehen, Hauptsache alles wurde vorschriftsmässig berechnet.
Es ist zum Kotzen.
Es wurde vergessen, dass Menschen menschenwürdig leben wollen, und nicht nur irgendwie am Rande des Überlebens vegetieren.
Aber, was wollen wir denn: Woanders verhungern die Leute ja eindeutig und rasch, so weit sind wir immerhin noch nicht.
Die EU ist wichtiger, die Banken sowieso, und die Rebellen in Libyen auch - als die Menschen, die keine Arbeit finden im eigenen Land, als die Alten und Behinderten, als die Kinder, als die Zukunft. Denn, auch der eigene Hintern unserer Politiker ist um Einiges wichtiger, als wir alle zusammen - jedenfalls handeln sie alle so.
http://www.elo-forum.net/topstory/2011072331125.html#comment-14124
[...] Landessozialgericht Baden-Württemberg: “Keine verfassungsrechtlichen Bedenken” gegen Hartz-IV Regelsatz Neuer Hartz-IV-Satz ist verfassungsgemäß “Stuttgart. Der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat bereits in seiner Sitzung vom 10. Juni 2011 entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommene Neuregelung des Hartz-IV Regelsatzes für alleinstehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf 364,- € bestehen. Der Gesetzgeber habe die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 9. Februar 2010 aufgestellten Kriterien für die Bemessung des Regelbedarfs zutreffend umgesetzt. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass sich der Gesetzgeber mit dem sog. Statistikmodell für ein Verfahren entschieden habe, das geeignet sei, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen realitätsgerecht zu bemessen. Die der Anwendung des Statistikmodells zugrunde liegenden Tatsachen habe der Gesetzgeber im Wesentlichen vollständig und zutreffend ermittelt und der Berechnung im Einzelnen valides Datenmaterial zugrunde gelegt. Insbesondere begegne es keinen rechtlichen Beden-ken, so der Senat weiter, dass der Gesetzgeber einzelne Verbrauchspositionen, z.B. für chemische Reinigung, Waschen, Bügeln und Färben der Kleidung, aber auch für Alkohol und Drogen nicht als regelsatzrelevant anerkannt habe. Teilweise liege dies darin begründet, dass diese Positionen bereits anderweitig im Regelsatz enthalten seien, z.B. Verbrauchsausgaben für das häusliche Wäschewaschen, teilweise in ihrer fehlenden existenzsichernden Bedeutung (Alkohol und Drogen). Nicht zuletzt sei auch die vom Gesetzgeber gewählte Anpassung der Regelsätze, abhängig von der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Waren und Dienstleistungen, nicht zu beanstanden…” Quelle: 23.7.2011 / PM LSG Baden-Württemberg / PR-Sozial [...]
Trump's main complaint about being on trial: The 'freezing' courtroom
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Donald Trump has had a lot to complain about since his first day in court.
Whether it’s witch hunts or just how terrible everybody is for bringing
dozens...
vor 1 Stunde