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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 1. Juli 2011

Der grosse Ausverkauf

Beseitigung des Mitgefühls...

Der Grosse Ausverkauf
Ein Film mit einer Länge von 1:34:54
http://video.google.com/videoplay?docid=-8579170877392568307&hl=de
Die Privatisierung der Welt
Was haben moderne Kriegsführung und Wirtschaftspolitik gemein? Beide basieren auf dem Prinzip der Entmenschlichung ihrer Prozesse. Mit dieser Einsicht eines Ökonomen beginnt der Dokumentarfilm über die zunehmende Privatisierung ehemals staatlicher Institutionen. Der Film sucht die Orte der Privatisierung weltweit auf und führt Beispiele dafür an: In Südafrika ist es die Stromversorgung, in England die Bahn, das Gesundheitssystem auf den Philippinen, die Wassersorgung in Bolivien. Der Film lässt die Menschen zu Wort kommen, die nicht von diesen Entwicklungen profitieren. Ihnen werden die Vertreter der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und der Weltgesundheitsorganisation gegenübergestellt, die für die globalen Privatisierungstendenzen mitverantwortlich sind.
(Begleittext)

http://nemetico.twoday.net/stories/beseitigung-des-mitgefuehls/


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