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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Sonntag, 3. Juli 2011

Bedürfnisbefriedigung als Ersatz für Menschenwürde. Satt! Sauber! Trocken!


Als sich vor einiger Zeit in Bonn 300 Delegierte aus den Bereichen Gesundheit und Pflege zu einer zweitägigen Tagung trafen, mussten sie für eine Nacht in Hotels untergebracht werden. Nun hatten die Hotels nicht genügend freie Einzelzimmer. Sie boten daher den Tagungsteilnehmern an, jeweils Doppelzimmer zu teilen. Nicht eines der Tagungsmitglieder war bereit, auch nur für diese eine Nacht das Zimmer mit einem anderen (Fremden) zu teilen. Die gleichen Menschen fanden aber nichts dabei, am Tag darauf für Doppel- und Mehrzimmer in Pflegeeinrichtungen zu plädieren.
Johann B., 79, kannte solche Überlegungen nicht. Es würde schon alles seine Richtigkeit haben. Über das Altwerden hatte er sich kaum jemals Gedanken gemacht. Daher wusste er nicht, was auf ihn zukam, nicht wirklich. „Es wird schon werden", war sein Wahlspruch gewesen. Mit diesem Spruch glaubte er, seine Gelassenheit kundzutun. Er ahnte nicht, dass seine Gelassenheit nichts anderes war, als sein Erstarren in Gleichgültigkeit. Zeit seines Lebens war er ein Tor, Zeit seines Lebens war er der Vermarktung und Verdummung ausgesetzt gewesen – er hatte es nur nicht gemerkt. 

Die ganze Story lesen:
http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=17221&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=300df29e2d

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