Menschenrecht als Grundlage
Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.
-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)
Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.
Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...
...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.
Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:
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Die Natur hat uns einmal mehr wieder bewiesen sie lässt sich weder steuern noch bändigen. Wenn der Mensch versucht die Natur zu versklaven, darf er sich über den Gegenschlag der Natur nicht wundern. Späte Einsicht ist besser, als keine Einsicht. Hoffentlich zieht die Welt und Deutschland aus dieser Katastrophe die richtigen Schlüsse für die Zukunft unserer Kinder
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