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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 20. März 2010

Vatikan mauschelte...

Kirchengericht

Vatikan mauschelt Priester frei

Von Gerlinde Pölsler

Die Rolle des Vatikan beim Vertuschen von Missbrauchsfällen wird gerade heftig debattiert - nun führt der Fall eines österreichischen Priesters, der zahlreiche Jungen missbraucht haben soll, direkt nach Rom: Obwohl ein Kirchengericht den Pfarrer aus der Steiermark für schuldig befand, würgte der Vatikan den Prozess einfach ab.
 ...Offenbar wollte Rom einen Schuldspruch schlicht nicht, denn: Bei schwerwiegenden Vergehen wie Missbrauch ist nach dem Kirchenrecht eine Aufhebung der Verjährung möglich. In einem früheren Rechtssystem hatte die Kirche für diese Fälle sogar überhaupt keine Verjährungsfristen vorgesehen...

...Inwieweit der heutige Papst in die Aufhebung des Urteils involviert war, ist so geheimnisvoll wie der gesamte Prozess. Als die Glaubenskongregation das Verfahren bestellte, war er noch deren Chef. Als Rom es abwürgte, war er Papst. Fakt ist, dass Benedikt XVI., noch als Präfekt der Glaubenskongregation, das Papier "De delictis gravioribus" unterzeichnete, das befiehlt, sexuelle Übergriffe strengstens geheim zu halten...

Alles lesen:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dossiers/sexueller_missbauch/2439103_Vatikan-mauschelt-Priester-frei.html
 
 

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