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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 26. März 2010

Nur noch wohlduftende Menschen

Es mag ja sein, dass der Architekt, dem wegen Schweissgeruch gekündigt wurde, nichts von Körperpflege hielt. Im Bereich des Möglichen ist auch, dass er ungepflegt wirkte. Doch ein Urteil, dass die Kündigung rechtens war, nicht zu beanstanden an sich - wenn auch die Probezeit diese erleichterte - ist wieder mal so wischi-waschi, dass jeder Arbeitgeber daraus ableiten kann, er dürfe nur noch wohlduftende Menschen beschäftigen.

Jeder Handwerker, der ins Haus kommt, muss nun darauf achten, dass er nicht nach Schweiss riecht. Wenn das nicht klappt, kann es ja nun Beschwerden hageln. Wobei darüber gestritten werden kann, was wohlduftend ist. Gegen Deos und Parfumes kann man auch allergisch sein.

Ich zum Beispiel vertrage nicht alles davon, und wenn ich manches nur rieche, reicht das schon. Es ist dann wie Gasvergiftung. Leider ist zu befürchten, dass nun die Geruchsbelästigungen zunehmen werden - nicht durch Schweissgeruch, sondern dadurch, dass sich die Leute mit Deos und Parfums zudieseln werden, bis der Mensch neben ihnen betäubt umfällt.

Nur ja kein Schweiss...

Alles Menschliche wird vollends eliminiert, obwohl es das Natürlichste ist, dass geschwitzt wird. So ist der Mensch nun mal beschaffen, und das ist schliesslich auch sinnvoll.

Nun ja, auch Urteile können etwas benebelt wirken - von zuviel Parfumdunst eingehüllt - womöglich noch "Opium" oder Ähnliches...

Artikel dazu:


http://www.bild.de/BILD/news/standards/post-von-wagner/2010/03/26/post-von-wagner.html


http://www.focus.de/panorama/vermischtes/urteil-schweiss-als-kuendigungsgrund_aid_493120.html

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