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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 25. März 2010

Man sagt, er sei populär...



...und das sollte nun der Grund dafür sein, dass seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss in Bezug auf das Bombardement von Kunduz im Fersehen übertragen würde. Dieses Ansinnen wurde nun also abgelehnt.

Sämtliche schwärmerischen Damen, die ihre Prinzenträume hätten nähren können, gehen nun leer aus - die gelangweilten potentiellen Schwiegermütter, die ihn als Vorbild ausersehen hatten, müssen ihre Kekse zum Tee nun ohne sein Bild im TV knabbern.

Wenn das alles ist an Begründung, dann ist diese so billig, dass es schon kein Sonderangebot mehr ist. Diese Begründung schlägt allem ins Gesicht, was mit Anstand und Politikkultur zu tun haben soll. Vor allem aber ist es eine neuerliche Missachtung jener, die belogen wurden, und auch jener, die Opfer wurden.

Wieder ein Beispiel einer Politik und deren Vertreter, das unter aller Würde ist.

Den Artikel dazu lesen:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/guttenberg-tv-kamera

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