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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 26. Mai 2011

Und wieder sollen wir die entmündigten Deppen machen...

eigenes Fotoalbum

http://www.randzone-online.de/?p=10232


CO2-Speicherung: Länder dürfen nicht entscheiden

Von Klaus Wallmann sen. | 26. Mai 2011
Nachdem er früher anders gesprochen hat, erklärte Bundesumweltminister Röttgen (CDU) nun, daß die Bundesländer nicht selbst über die Risikotechnologie CO2-Speicherung (CCS) entscheiden dürfen. Der “wissenschaftliche” Dienst des Bundestages stellte dazu fest, daß es nicht möglich sein wird, “dass die Länder komplett ihr gesamtes Territorium von der Verpressung ausschließen können”. Nur entsprechende Gutachten könnten die CO2-Verpressung an bestimmten Standorten verhindern. Die sogenannte “Länderklausel”, gegen die Brandenburg als derzeit einziges Land mit CSS-”Erprobung” klagt, ist nach der jüngsten Aussage Röttgens ein Muster ohne Wert. Daß die Brandenburger Regierung nicht als die einzigen “Deppen” dastehen wollen, ist natürlich verständlich. Doch auch das hat Röttgen ja nun geklärt: Er und seine Kollegen wollen uns alle zu Deppen machen.

http://www.randzone-online.de/?p=10232

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