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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 30. Mai 2011

Der Aberwitz in der Arbeitsvermittlung: Sogenannter Fachkräftemangel

Ein arbeitsloser Handwerksmeister hat keinen Mangel an Absagen

"Filder-Zeitung", aktualisiert am 11.05.2011 um 00:00 Uhr
 
 "...Die Agentur für Arbeit in Göppingen redet nicht von Fachkräftemangel, wohl aber von "Fachkräftebedarf", sagt Kerstin Fickus von der Agentur für Arbeit. Auf rund 3000 Stellen im Bezirk kommen rund 8800 arbeitslose Fachkräfte, ein Überhang aus der Krise von meist älteren Menschen, die länger brauchen, einen Job zu finden. Immerhin kommen auf jede Stelle drei Fachkräfte..."
 
"...Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg spricht in vier Branchen von einem Mangel: Ärzte, examinierte Pfleger, Elektro- und Maschinenbauingenieure. In diesen Berufsgruppen bräuchten Arbeitgeber im Schnitt 100 Tage, bis sie eine freie Stelle besetzt hätten, üblich seien etwa 50 bis 60 Tage, war von der Agentur zu erfahren. Ansonsten verzeichnet die Agentur zur Zeit 1,6 Millionen arbeitslose Fachkräfte und etwa eine Million offener Stellen.

Trotz dieses offensichtlichen Überschusses hat sich die Bundesarbeitsministerin von der Leyen auf das Thema Fachkräftemangel gestürzt: Für diesem Monat hat sie einen Krisengipfel geplant..."

Den ganzen Artikel mit Fallbeispiel lesen:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ein-arbeitsloser-handwerksmeister-hat-keinen-mangel-an-absagen.0ebfc0cc-9cf1-4b37-bb72-f1701c77368c.html



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