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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Dienstag, 26. April 2011

"Staatsfeinde"


Heute jährt sich nicht nur der GAU von Tschernobyl, sondern noch etwas Anderes.


Welchem Jahr und Ereignis würdest Du dies hier zuordnen?

»Sollte ein (Bundes-)Land nicht in der Lage sein, durch seine Polizei mit den Staatsfeinden fertig zu werden, ist die Bundesregierung entschlossen, einen Antrag auf Einschreiten (...) entgegenzunehmen und die erforderlichen Folgerungen daraus zu ziehen.«

Da denkt man an den 1. Mai, an Auftriebe wie bei den G20, und so weiter, Castor-Transporte, und so weiter...

Weit gefehlt. Ich war noch nicht einmal 2 Jahre alt, als diese Worte fielen, und unsere Demokratie war noch ganz jung - fast so jung wie ich. Und, der besagte "Staatsfeind" war wie üblich - wie könnte es auch anders sein? - auch damals wieder und schon beim Volk zu suchen, bei ganz normalen Leuten. Es waren jene, die damals einen Aufruf verfasst hatten, und sehr aktiv für eine Volksbefragung waren. Es ging um die Remilitarisierung der Bundesrepublik, um die Wiederbewaffnung. Diese Leute wollten das nicht, wollten die Volksbefragzuung und einen echten Friedensvertrag.

Und - seltsam - obwohl ich noch ein kleines Mädchen war, das kaum "Papp" sagen konnte, erinnere ich mich an den alten Volksempfänger meiner Oma, aus dem nun die neuen Nachrichten kamen, neben der Musik die wir manchmal zusammen hörten. Immer noch habe ich, wenn es um dieses Thema geht, die Bilder und Töne in Erinnerung, wie die Erwachsenen diskutierten. Und, aus dem Volksempfänger die knarzenden Stimmen der neuen Zeit, die sich ereiferten wegen "derr grrrößßten Enntscheidunggg in derr Bundesrrepublikk" - so ungefähr klang das für mich. Verstanden habe ich den ganzen Buhei natürlich nicht.

Zuchthaus wollten sie für die Friedlichen, damals schon wieder, und alles Kommunisten - natürlich. Als ich nun den Artikel zum Thema las, waren die Erinnerungen wieder da... Die Küche mit der Oma, die knarzenden Stimmen, und am Abend die Diskussionen der Erwachsenen. Wie brutal schon wieder gegen jene gehetzt wurde, die nichts als Frieden und Demokratie wollten, das erfahre ich allerdings erst mit diesem Artikel. Hier ist er:

http://www.ag-friedensforschung.de/bewegung/ohnemich.html
Bonner Notwehr

Ein vergessenes Kapitel bundesdeutscher Geschichte. Vor 60 Jahren wurde die Volksbefragung zur Remilitarisierung verboten

Von Hans Daniel *

Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) erwies sich in jenen für die Existenz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD so bedrohlichen Apriltagen des Jahres 1951 auf der Höhe der Zeit. »Sollte ein (Bundes-)Land nicht in der Lage sein, durch seine Polizei mit den Staatsfeinden fertig zu werden, ist die Bundesregierung entschlossen, einen Antrag auf Einschreiten (...) entgegenzunehmen und die erforderlichen Folgerungen daraus zu ziehen.«

Amt Blank

Die »Staatsfeinde«, die es da laut seiner Rede am 26. April 1951 im Bundestag fertigzumachen galt, waren Frauen und Männer aus allen Schichten der Gesellschaft – Gewerkschafter, ehemalige Offiziere, der Rennfahrer Manfred von Brauchitsch, Christen, Sozialdemokraten und Kommunisten. Sie hatten auf einem Friedenskongreß in Essen Ende Januar 1951 einen »Aufruf an alle Deutschen« zur Durchführung einer Volksbefragung im Monat April verkündet und die dazu notwendigen Gremien, ein Präsidium und einen 80köpfigen Hauptausschuß gebildet. Angesichts der von der Bundesregierung betriebenen Vorbereitungen zur Bildung einer neuen Armee sollte dem Volk diese Abstimmungsfrage vorgelegt werden: »Sind sie gegen die Remilitarisierung und für den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland im Jahre 1951?«

Das offizielle Bonn hatte bis dahin alle Forderungen nach einer Volksbefragung zu dieser in jener Zeit »größten Entscheidung in der Bundesrepublik« (so der Philosoph Karl Jaspers) schroff zurückgewiesen. Das Grundgesetz sehe derartiges nicht vor. Nun also Verbot und Drohungen. Innenminister Lehr dazu im Bundestag: Die Remilitarisierung Westdeutschlands sei eine Fiktion. Der Erfinder dieses Ausdrucks »verdient sechs Jahre Zuchthaus«. Das Gesamtdeutsche Ministerium lieferte in einer bundesweiten Plakataktion die Begründung: »Wer an der kommunistischen Volksbefragung teilnimmt, gefährdet den Frieden und stellt sich in den Dienst des Bolschewismus.« Auch Theodor Blank (CDU), 1955/56 erster Verteidigungsminister der BRD, mochte den Begriff »Remilitarisierung« nicht. Er sei wegen seiner Nähe zur »Renazifizierung« zu vermeiden und »Eingliederung in die europäische Armee aus Notwehr« besser. Blank saß damals noch als »der für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen Beauftragte des Bundeskanzlers« (Amt Blank) in der mit Stacheldraht gut abgesicherten Bonner Ermekeilkaserne.

Er wußte sehr gut, daß es hier um mehr als eine bloße klangliche Nähe ging. In seiner Behörde saßen zu Dutzenden Männer, die an maßgeblicher Stelle Hitlers Raub- und Mordkrieg kommandiert, und ungeachtet ihrer Verbrechen im westalliierten Gewahrsam am Sandkasten die »verlorenen Siege« mit Blick in eine ferne Zukunft hatten nachspielen können. Adenauers Aufrüstungspolitik verschaffte ihnen wieder Einfluß. Für Hitlers Generale gab es keine Stunde Null. Sie waren, bis auf die wenigen, die sich vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zu verantworten hatten, mit ihren Ritterkreuzen am Hals, das Hakenkreuz dezent herausgekratzt, wieder gefragt. Ihre Vorstellungen hatten sie nach einer Klausur vom 4. bis 9. Oktober 1950 im Eifelkloster Himmerod in einer Denkschrift niedergelegt. Sie wurde Arbeitsgrundlage für das am 26. Oktober gebildete Amt Blank und für den Aufbau einer westdeutschen Armee.

Verfolgung

Alles »geschah fast stillschweigend, fast selbstverständlich. Das Volk wurde über die Bedeutung der Sache nicht informiert. Es merkte kaum, welchen neuen Schicksalsweg es antrat«, schrieb Jaspers in seinem 1964 erschienenen Werk »Wohin treibt die Bundesrepublik«. Das alles geschah aber auch in einer Zeit, da der Bundesbürger einem wahren Trommelfeuer des fast »religiösen Antikommunismus« der Adenauer-Regierung ausgesetzt war. Zwar sprach man nicht mehr vom »jüdisch-bolschewistischen Untermenschen«, aber die »rote Gefahr« blieb das Vehikel zur antikommunistischen Abrichtung und der Wiederaufrüstung.

Der Antikommunismus war zur Staatsdoktrin geworden, und diesem Selbstverständnis entsprach auch die Reaktion des Staates, der die Volksbefragung als »Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik« und die Ausschüsse der Initiative zu »verbotenen Organisationen« erklärte. Im Verlauf der im April 1951 begonnenen und am 16. März 1952 mit der Verkündung des Ergebnisses beendeten Aktion sprachen sich trotz aller staatlichen Repressalien und Einschüchterungsversuche aber annähernd zehn Millionen Bundesbürger gegen die Aufrüstung und für den Abschluß eines Friedensvertrages aus. Bei etwa 8700 Polizeieinsätzen gegen Befragungsaktionen wurden über 7300 Helfer verhaftet und rund 1000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Den Höhepunkt der Verfolgung der Initiatoren der Volksbefragung bildet die Verhaftung der kommunistischen Mitglieder des Hauptausschusse Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil Bechtle und der gegen sie vor dem Bundesgerichtshof durchgeführte Prozeß (siehe unten). Am 2. August 1954 wurden sie wegen »Rädelsführerschaft in einer kriminellen Organisation, die »mittels einer bestimmten Methode« gegen die Bundesregierung »gehetzt« hätten, verurteilt. Neumann zu drei Jahren, Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts und Aberkennung seines Status als Verfolgter des Faschismus. Karl Dickel ebenfalls drei Jahre Haft. Emil Bechtle, noch an den Folgen seiner Verfolgung in den Jahren 1933 bis 1945 leidend, erhielt acht Monate Gefängnis.

* Aus: junge Welt, 23. April 2011

Angeklagt wegen Agitation gegen Remilitarisierung und Werbung für Wiedervereinigung

Von Hans Daniel

Vor Beginn des Prozesses gegen die drei bei der Volksbefragung zur Remilitarisierung aktiven Kommunisten Oskar Neumann, Karl Dickel und Emil Bechtle vor dem 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) konstatierte Ernst Müller-Meiningen in der Süddeutschen Zeitung: »Die meisten jener Hochverratsprozesse gegen verhaftete Kommunisten (…) stehen auf ausgesprochenen schwachen Füßen. Die Anklagepunkte sind rasch aufgezählt; es sind im wesentlichen nur zwei: erstens Agitation gegen die ›Remilitarisierung‹ (...); zweitens Werbung für die Wiedervereinigung Deutschlands. Gewissermaßen Modellangeklagter für die erste Deliktform ist Neumann von der KP, für die zweite (Josef) Angenfort von der FDJ.« Deren Verteidiger würden gegen die Anklage, einwenden, daß ihr Anliegen »ja schließlich auch das durchaus ehrsame Anliegen von Millionen Nicht-Kommunisten sei. Derlei könne demnach nicht verfassungswidrig sein. (...) Was dem einen recht, habe dem anderen billig zu sein.« (3. März 1954)

Auch die Richter des BGH kamen im Urteil vom 2. August 1954 im Urteil nicht umhin anzuerkennen: »In fast allen Kreisen der Bevölkerung zeigten sich unanhängig von parteipolitischen Überzeugung neben entschiedene Zustimmung auch erhebliche Abneigung und Widerstand gegen die von der Bundesregierung vertretene Außenpolitik«. Das Problem: Mit dem Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes, dem sogenannten Blitzgesetz, zum 31. August 1951 geriet jede Kritik der Kommunisten an der Regierungspolitik zur »Staatsgefährdung« und war entsprechend im »präventiven« Staatsschutz zu ahnden.

Kennzeichnend für dieses Gesinnungsstrafrecht ist eine Anmerkung von Karl Dickel während der Hauptverhandlung, nachdem Senatspräsident Geier geäußert hatte: »Der Senat hat nicht zu befinden, ob die Politik richtig oder falsch ist, ob sie zu einem Krieg führt oder nicht.« Dickel: » (...) dann sagen Sie, sobald ich Ausführungen mache und belege diese Aussagen durch Dokumente oder kündige künftige Beweisanträge an: ›Herr Dickel, das sind Sachen des Glaubens, die können wir hier nicht verhandeln‹. Dann unterliegt alles, was ich hier sage, der subjektivistischen Deutung und konkrete Tatsachen und Fakten, die allein in der Politik maßgebend sind, kommen nicht auf den Tisch des Hauses.«

(jW, 23.04.201
 

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