Gestapo-Methoden
@ 2011-08-05 – 09:36:53
Art. 13 GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort beschriebenen Form durchgeführt werden.
Das Grundrecht zur Unverletzlichkeit der Wohnung resultiert u. a. aus dem geradezu barbarischen Vorgehen der Gestapo während des NS-Regimes. Wikipedia führt dazu aus (Zitat): "Die Geheime Staatspolizei, auch kurz Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die Politische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus ... Als Instrument des NS-Staates besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner. In den Nürnberger Prozessen wurde sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt ... Die Gestapo war ausschließlich für ... den handfesten politischen Widerstand ... zuständig." Eine Einschränkung erfährt der Art. 13 GG bspw. dann, wenn eine Straftat begangen worden ist und die Polizei beim Verdächtigen eine Hausdurchsuchung vornimmt.
Besagter Verdächtiger wird aber aufgrund der Unschuldsvermutung selbst dabei noch geschützt, denn für die Durchsuchung bedarf es einer richterlichen Anordnung. Das gilt für "normale" Kriminelle. Aber daneben gibt es noch andere, die viel schlimmer sind. Die ganz Bösen nämlich! Das sind die Arbeitslosen, die Hartz-IV-Empfänger. Für die gilt das GG nämlich längst nicht mehr. Da kann eine Behörde in allerschönster Gestapo-Manier inzwischen (wieder) ein- und ausgehen, wie es ihr gefällt. Dieser Eindruck drängt sich mir jedenfalls auf, wenn ich den gestrigen taz-Beitrag "Jobcenter durchsucht Wohnung - Ohne Arbeit kaum Grundrechte" lese.
Also: Wer arbeitslos geworden ist - warum auch immer - für den gilt das Grundgesetz nicht mehr, sondern stattdessen eine Neuauflage der NS-Diktatur. Und der bzw. die Betreffende sollte sich davor hüten, ohne behördliche Genehmigung krank zu werden! Das ist nämlich Drückebergertum und Sozialbetrug! Das muss sanktioniert werden! Weil: Wer krank und zugleich arbeitslos ist, bei dem/der kann es sich nur um Simulanten handeln. Behördenlogik. Die daraus abgeleitete Hausdurchsuchung in Abwesenheit der als "Kunde" verhöhnten, arbeitslosen Person (die krebskrank im Krankenhaus liegt) ist dann nur die logische Folge des Handelns gehirngewaschener Mitläufer. Genau wie vor 70 Jahren.
Ich weiß nicht - manchmal drängt sich mir ein Verdacht auf. Der Verdacht, das hier längst eine neue Form von Bürgerkrieg im Gange ist. Eine allmächtige Behörde gegen Betrogene und Betrogene, die sich gegen hemmungslosen und selbstgefälligen Amtsmissbrauch zur Wehr setzen. Wobei diese Gegenwehr mittlerweile aus lauter Verzweiflung im Einzelfall auch schon gewalttätige Züge annimmt. Da darf auch ein "Kunde" schon mal erschossen werden ... Geschieht ja alles nur im Sinne der Allgemeinheit! Für die, denen es entfallen ist: Bei den Novemberpogromen 1938 rief die deutsche Staatsführung zu Gewaltmaßnahmen gegen Juden auf. Heute, so scheint mir, sind die Hartz-IV-Abhängigen an deren Stelle getreten. Irgendwann wiederholt sich alles irgendwie. Kann es denn wirklich so schwer sein, aus Fehlern zu lernen?!?
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort beschriebenen Form durchgeführt werden.
Das Grundrecht zur Unverletzlichkeit der Wohnung resultiert u. a. aus dem geradezu barbarischen Vorgehen der Gestapo während des NS-Regimes. Wikipedia führt dazu aus (Zitat): "Die Geheime Staatspolizei, auch kurz Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die Politische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus ... Als Instrument des NS-Staates besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner. In den Nürnberger Prozessen wurde sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt ... Die Gestapo war ausschließlich für ... den handfesten politischen Widerstand ... zuständig." Eine Einschränkung erfährt der Art. 13 GG bspw. dann, wenn eine Straftat begangen worden ist und die Polizei beim Verdächtigen eine Hausdurchsuchung vornimmt.
Besagter Verdächtiger wird aber aufgrund der Unschuldsvermutung selbst dabei noch geschützt, denn für die Durchsuchung bedarf es einer richterlichen Anordnung. Das gilt für "normale" Kriminelle. Aber daneben gibt es noch andere, die viel schlimmer sind. Die ganz Bösen nämlich! Das sind die Arbeitslosen, die Hartz-IV-Empfänger. Für die gilt das GG nämlich längst nicht mehr. Da kann eine Behörde in allerschönster Gestapo-Manier inzwischen (wieder) ein- und ausgehen, wie es ihr gefällt. Dieser Eindruck drängt sich mir jedenfalls auf, wenn ich den gestrigen taz-Beitrag "Jobcenter durchsucht Wohnung - Ohne Arbeit kaum Grundrechte" lese.
Also: Wer arbeitslos geworden ist - warum auch immer - für den gilt das Grundgesetz nicht mehr, sondern stattdessen eine Neuauflage der NS-Diktatur. Und der bzw. die Betreffende sollte sich davor hüten, ohne behördliche Genehmigung krank zu werden! Das ist nämlich Drückebergertum und Sozialbetrug! Das muss sanktioniert werden! Weil: Wer krank und zugleich arbeitslos ist, bei dem/der kann es sich nur um Simulanten handeln. Behördenlogik. Die daraus abgeleitete Hausdurchsuchung in Abwesenheit der als "Kunde" verhöhnten, arbeitslosen Person (die krebskrank im Krankenhaus liegt) ist dann nur die logische Folge des Handelns gehirngewaschener Mitläufer. Genau wie vor 70 Jahren.
Ich weiß nicht - manchmal drängt sich mir ein Verdacht auf. Der Verdacht, das hier längst eine neue Form von Bürgerkrieg im Gange ist. Eine allmächtige Behörde gegen Betrogene und Betrogene, die sich gegen hemmungslosen und selbstgefälligen Amtsmissbrauch zur Wehr setzen. Wobei diese Gegenwehr mittlerweile aus lauter Verzweiflung im Einzelfall auch schon gewalttätige Züge annimmt. Da darf auch ein "Kunde" schon mal erschossen werden ... Geschieht ja alles nur im Sinne der Allgemeinheit! Für die, denen es entfallen ist: Bei den Novemberpogromen 1938 rief die deutsche Staatsführung zu Gewaltmaßnahmen gegen Juden auf. Heute, so scheint mir, sind die Hartz-IV-Abhängigen an deren Stelle getreten. Irgendwann wiederholt sich alles irgendwie. Kann es denn wirklich so schwer sein, aus Fehlern zu lernen?!?




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