“Zum ersten Mal ist im Saarland ein Hilfebedürftiger trotz Sozialsystem verstorben und dabei ein Kind möglicherweise verhungert”, erklärte die jugendpolitische Sprecherin der LINKEN. Die geforderte Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses sei mehr als gerechtfertigt, weil gleich drei Behörden des Regionalverbandes – Jobcenter, Gesundheitsamt, Jugendamt – mit der Frau und ihrer Situation zu tun hatten.
Nun ist in der “Saarbrücker Zeitung” zu lesen, daß es die Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses nicht geben wird. Denn die Diskussion des Falls im Ausschuß sei “rechtlich nicht zulässig”. Die Verwaltung arbeite “die Abläufe und Ereignisse des Falles zurzeit intern auf” und warte derzeit noch auf den Abschluß der polizeilichen Ermittlungen.
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