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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Sonntag, 11. September 2011

Wahlbeobachtung...

http://yuuji.de/wahlbeobachtung_hausverbot.txt

Bericht von der Wahlbeobachtung in Braunschweig

Ich bin heute zu 17 Uhr zur Wahlparty der Braunschweiger Piraten gefahren.
Gegen 17:30 Uhr erhielten wir einen Anruf, dass es bei der Öffnung der
Briefwahlunterlagen zu einem schweren Verstoss kam. Daraufhin sind wir
zu zweit zur Briefwahlzentrale gefahren um die Auszählung zu beobachten.

Ich habe mich erst in einem Raum aufgehalten, wo es zwar etwas chaotisch,
aber absolut einwandfrei lief.

Nach einiger Zeit kam Dennis herein und bat mich mit ihm in einen anderen
Raum zu kommen, da es dort wohl zu Problemen kam. Ich bin dann mit nach
oben gegangen. Dort herrschte eine sehr angespannte Athmosphäre. Ein weiterer
Pirat stand verwirrt in der Ecke. Diverse Wahlhelfer wurden immer wieder
laut und aggressiv. Es konnte kaum Ruhe hergestellt werden.

Die Ausgangssituation war wohl, dass die Wahlhelfer der Meinung waren, dass
die Wahlbeobachter nicht so nah herankommen dürften, wie sie es mussten, um
die Auszählung wirklich beobachten zu können.

Daraufhin habe ich mich ruhig in eine Ecke gestellt und darauf geachtet, dass
die Wahlzettel in Ruhe gelassen wurden.

Irgendwann meinte ein Wahlhelfer dann, dass er nun die Polizei rufen
würde, was ich dann dankend annahm, um die Situation endlich zu klären.

Als die Polizei ankam, ging ein Wahlhelfer an mir vorbei und sagte
drohend zu mir (O-Ton!): "Wehe, du sagst was!"

Ich habe dies selbstverständlich den Polizisten mitgeteilt.

Nach einigen Gesprächen wurden wir einzeln von der Polizei herausgebeten
und mussten unsere Personalien angeben.

Als soweit die Formalien erledigt waren, wurden wir wieder in den Raum gebeten,
wo der Wahlleiter (in Anwesenheit der Polizei) Regel aufstellte.

Diese besagten, dass wir eine Linie im Raum nicht übertreten dürften,
sonst würde der Wahlleiter von seinem Hausrecht gebrauch machen. 
Besagte Grenze war so weit vom Auszählungstisch entfernt, 
dass eine Beobachtung nicht möglich gewesen wäre.

Der Wahlleiter fragte dann Dennis, ob er sich an diese Regel halten würde.
Dennis antwortete, dass er so nah ran gehen wolle, wie es
nötig sei, um die Wahl beobachten zu können. 
Für diese Aussage bekam er Hausverbot.

Daraufhin wurde ich gefragt. Meine Antwort (O-Ton): "Ich werde die Wahl
gemäss den Regeln der Wahlbeobachtung beobachten".

Antwort des Wahlleiters: "Hiermit haben Sie Hausverbot".
 
 
 

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