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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 3. September 2011

Regierung verteidigt Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene

 Regierung verteidigt Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängern

Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2010 wurden 828.300 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hartz-IV-Berechtigten ausgesprochen, im Jahresdurchschnitt waren 136.000 Menschen von mindestens einer Sanktion betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6833) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6519). Der häufigste Grund für Leistungskürzungen seien Meldeversäumnisse (61 Prozent), gefolgt von der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder deren Pflichten nachzukommen (18 Prozent), sowie der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen (14 Prozent).Die Regierung verteidigt in dem Schreiben das Mittel der Leistungskürzungen. Das Prinzip des Förderns und Forderns bedeute, dass Menschen, die mit Steuergeldern in Notsituationen unterstützt werden, mithelfen müssen, ihre Situation zu verbessern. Dieses Mitwirken entspreche einem allgemeinen Prinzip im Sozialleistungsrecht. Deshalb sei es richtig, an dieser Mitwirkungspflicht festzuhalten. Mit den im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) formulierten Sanktionsmöglichkeiten existiere ein Mechanismus, um auf Pflichtverletzungen zu reagieren, argumentiert die Regierung. Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt.

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