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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 3. September 2011

Papstbesuch

Programm des Papstbesuches im September

Auswärtiges/Antwort
 
Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen seines Besuchs in Deutschland wird Papst Benedikt XVI. am 22. September in Berlin mit den Spitzen der fünf Verfassungsorgane zusammentreffen und vor dem Plenum des Bundestages eine Rede halten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6827) auf eine Kleine Anfrage (17/6760) der Fraktion Die Linke mit. Ferner sei beabsichtigt, dass der Papst im Olympiastadion in Berlin eine Eucharistiefeier abhalten wird. Im Rahmen seines Besuchs in Deutschland vom 22. bis 25. September wird der Papst unter anderem die Ministerpräsidenten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen treffen. Das Besuchsprogramm umfasse außerdem Begegnungen mit Vertretern anderer Glaubensgemeinschaften.

Da Benedikt XVI. einer Einladung des deutschen Staatsoberhauptes folge, übernehme die Bundesrepublik die Kosten für den offiziellen Teil des Programms am 22. September. Als Gastgeber gewährleiste sie zudem die Sicherheit und das Wohlergehen des Gastes und überdies die Sicherheit aller Veranstaltungsteilnehmer. Die Größenordnung der entstehenden Kosten könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden, heißt es in der Antwort weiter. Die Kosten für Einsätze der Sicherheitsbehörden im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung würden zudem nicht gesondert erfasst, sondern aus deren regulären Haushalten finanziert.

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