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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 15. Dezember 2010

http://brightsblog.wordpress.com/2010/12/15/parallelgesellschaft-diakonie/




Parallelgesellschaft Diakonie

Dezember 15, 2010 — nickpol


Der Ärger und die Wut unter den rund 450.000 Beschäftigen bei Diakonischen Werken wachsen. Seit Jahren klagen Sie über systematisches Lohndumping durch die Auslagerung von Mitarbeitern in Leiharbeitsfirmen und die Absenkung von Löhnen, gerade in den unteren Lohngruppen.
Doch ein Streikrecht und herkömmliche Tarifverträge gibt es beim kirchlichen Arbeitgeber Diakonie nicht. Die Kirchen genießen als Religionsgemeinschaften Sonderrechte und können so eigene Regeln für das Arbeitsrecht aufstellen. Die Diakonischen Arbeitgeber bestehen darauf, Löhne nach dem „Dritten Weg“ in so genannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzulegen.
Doch sehr viele Arbeitnehmervertretungen wollen da nicht mehr mitmachen. Daraufhin hat die Diakonie über zehn kritische Arbeitnehmervertretungen ausgeschlossen. An ihre Stelle trat unter anderem auch der bis dahin wenig bedeutende Verband kirchlicher Mitarbeiter in Hessen und Nassau (vkm). Arbeitnehmervertreter glauben, dass es sich bei diesem Verband um einen willfährigen Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeberseite handelt.
Report Mainz

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