Was wäre wenn ...
@ 2011-09-06 – 12:13:56
"Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitsuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden. Wir, die Beschäftigten der Agentur ..., erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind. Wir verweigern uns, sie auszugrenzen und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten. Wir schlagen Angebote vor, wir zwingen aber Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitsuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung. Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitsuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können ..."
Was wäre, wenn es so eine Erklärung seitens der Jobcenter gäbe? Klingt wie Science Fiction, nicht wahr? Ist aber keine. Ist Tatsache. Nur eben nicht in Deutschland. Der o. a. Textauszug (komplett HIER nachzulesen) ist die Reaktion der französischen "Sud ANPE" - der Gewerkschaft in der Agentur für Arbeit - auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 20.07.2011. Dabei ging es um ein Urteil, das richtungsweisend ist: Wenn man einen Missstand öffentlich macht, dann ist das nach deutschem Recht Rufschädigung. Der Europäische Gerichtshof hingegen sieht das Problem nicht in der Veröffentlichung, sondern vielmehr im Missstand selbst. Und daher darf derjenige, der auf einen Missstand aufmerksam macht, auch nicht bestraft werden.
Im französischen Gegenstück zu unserer Stasi 2.0 schlug das ein wie eine Bombe - vgl. die obige Erklärung. In Deutschland befand man dieses Urteil nicht einmal für wert, darüber in den (manipulierten) Medien zu berichten. Doch es gilt auch für Deutschland. Damit ist ein Signal gesetzt worden, um künftig alle, die nicht länger Mittäter sein wollen, rechtlich zu schützen. Das betrifft insbesondere diejenigen in den Jobcentern, die sich bislang damit herausredeten, auf gesetzlicher Grundlage zu handeln, die angeblich keine Wahl haben und die sich hinter Paragrafen verstecken. Das mit dem Rausreden geht jetzt nicht mehr. Jetzt haben sie eine Wahl. Wenn viele "kleine Adolf Hitlers" dennoch wie gewohnt weitermachen, dann geschieht das folglich aus Sadismus oder aus unreflektierter Kadavergehorsamkeit. Letztere hat in diesem Lande schon einmal zu Millionen von Toten in Vernichtungslagern geführt und sollte eigentlich längst überwunden sein. Vielleicht sollte man Sadisten und Kadavergehorsamen das Handwerk legen bevor es zu spät ist. Und dabei ganz oben anfangen.
Was wäre, wenn es so eine Erklärung seitens der Jobcenter gäbe? Klingt wie Science Fiction, nicht wahr? Ist aber keine. Ist Tatsache. Nur eben nicht in Deutschland. Der o. a. Textauszug (komplett HIER nachzulesen) ist die Reaktion der französischen "Sud ANPE" - der Gewerkschaft in der Agentur für Arbeit - auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 20.07.2011. Dabei ging es um ein Urteil, das richtungsweisend ist: Wenn man einen Missstand öffentlich macht, dann ist das nach deutschem Recht Rufschädigung. Der Europäische Gerichtshof hingegen sieht das Problem nicht in der Veröffentlichung, sondern vielmehr im Missstand selbst. Und daher darf derjenige, der auf einen Missstand aufmerksam macht, auch nicht bestraft werden.
Im französischen Gegenstück zu unserer Stasi 2.0 schlug das ein wie eine Bombe - vgl. die obige Erklärung. In Deutschland befand man dieses Urteil nicht einmal für wert, darüber in den (manipulierten) Medien zu berichten. Doch es gilt auch für Deutschland. Damit ist ein Signal gesetzt worden, um künftig alle, die nicht länger Mittäter sein wollen, rechtlich zu schützen. Das betrifft insbesondere diejenigen in den Jobcentern, die sich bislang damit herausredeten, auf gesetzlicher Grundlage zu handeln, die angeblich keine Wahl haben und die sich hinter Paragrafen verstecken. Das mit dem Rausreden geht jetzt nicht mehr. Jetzt haben sie eine Wahl. Wenn viele "kleine Adolf Hitlers" dennoch wie gewohnt weitermachen, dann geschieht das folglich aus Sadismus oder aus unreflektierter Kadavergehorsamkeit. Letztere hat in diesem Lande schon einmal zu Millionen von Toten in Vernichtungslagern geführt und sollte eigentlich längst überwunden sein. Vielleicht sollte man Sadisten und Kadavergehorsamen das Handwerk legen bevor es zu spät ist. Und dabei ganz oben anfangen.
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