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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 16. August 2011

Staatliche Wiedergänger...


Bild:
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Erich Mielke

Erich Fritz Emil Mielke (* 28. Dezember 1907 in Berlin; † 21. Mai 2000 ebenda) war nach dem Rücktritt Ernst Wollwebers ab 1957 Minister für Staatssicherheit der DDR und somit einer der Hauptverantwortlichen für den Ausbau des flächendeckenden Überwachungssystems in der DDR. Von 1953 bis 1989 war Mielke zudem Vorsitzender der Sportvereinigung Dynamo. Er wurde 1993 wegen Mordes im Jahre 1931 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Lebenslauf lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Mielke

Warum Lebenslauf lesen? - Damit jeder Mensch weiss, dass durch schlechte Erfahrungen keiner besser wird - kein einziger Mensch. Das beste Beispiel ist Erich Mielke.
Weil aber der Staat immer wieder solche Leute braucht, hat er auch kein echtes Interresse daran, solche Menschen zu bessern - im Gegenteil.


Und vor allem werden solche Leute wieder gebraucht - und sie werden sich finden - hierfür zum Beispiel:

Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen Rundfunkbehörde den Grund dafür mitteilen

Das neue Rundfunkrecht, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich ausgedacht haben, hat es in sich. Es regelt tatsächlich weit mehr als die Rundfunkordnung. Die ersten 16 der 27 Seiten des “Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags” beschäftigen sich nicht mit dem Auftrag und den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sondern mit den Pflichten der Bürger. Die werden in dem Gesetzeswerk nur noch “Beitragsschuldner” genannt. Zu den Pflichten der bundesdeutschen Beitragsschuldner gehört es künftig, dass sie ihre Lebensumstände ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt zu offenbaren haben. Die ist damit tatsächlich weniger eine Radio- oder Fernsehstation, sondern vor allem eine monströse Melde- und Kontrollbehörde.

Mehr erfahren:


http://www.bitterlemmer.net/wp/2011/08/15/wer-die-wohnung-wechselt-muss-demnachst-seiner-zustandigen-rundfunkbehorde-den-grund-dafur-mitteilen/

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