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Mittwoch, 12. Januar 2011

Vorschriften für Leibeigene



von Welt-Online, 12.01.2011

Arbeitgeber darf das Tragen von BHs vorschreiben.

 

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeiterinnen vorschreiben, BHs oder Unterhemden zu tragen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 TaBV 15/10). Nach Ansicht des Gerichts ist diese Regel keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Der Beschluss betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt. In der Vereinbarung waren strenge Regeln über das Aussehen der Beschäftigten festgehalten. Zu Recht, befanden die Richter. Die Vorschriften dienten dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild.

Auch die Fingernägellänge darf vorgeschrieben werden! - Hier weiter lesen:

http://news.de.msn.com/kurznotiert-bilder.aspx?cp-documentid=155827715

o Die Mitarbeiterinnen müssen BHs, Bustiers bzw. ein Unterhemd tragen, damit die darüber getragene Dienstkleidung nicht so schnell abnutzt.

o Außerdem muss die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein, damit sie nicht durchscheine.

http://www.mopo.de/2011/20110112/deutschland-welt/panorama/frauen_muessen_bhs_und_hautfarbende_unterwaesche_tragen.html


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