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Dienstag, 9. Februar 2010

Wichtige Meldung:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-02/hartz-iv-urteil


Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es allen Hilfeempfängern, bis zur Neuregelung der Sätze zusätzlichen Bedarf anzumelden.

 Nicht beirren lassen !


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