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Donnerstag, 11. Februar 2010

Heribert Prantl von der Sueddeutschen und die Kritik am Urteil des Verfassungsgerichts zu Hartz IV

Wenn man die ersten Reaktionen auf das Urteil betrachtet, wünscht man sich, das Urteil wäre plakativer ausgefallen - was höchstrichterliche Entscheidungen eigentlich nicht sein sollen.

Das Urteil ins Gegenteil verkehrt

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU) plädiert nämlich auf der Basis des Hartz-IV-Urteils für eine Reform, die zu niedrigeren Regelbeträgen führen soll; andere aus dem Arbeitgeberlager haben es ihm schon gleichgetan. "Auf der Basis des Urteils" kann man aber hier wirklich nicht sagen, weil ein solches Votum keinerlei Basis im Urteil hat.
Wer nun auch noch die Herabsetzung der ohnehin niedrigen Hartz-IV-Regelsätze fordert, der missbraucht, vorsätzlich oder fahrlässig, das Karlsruher Urteil. Er nutzt die vom Gericht in richterlicher Zurückhaltung gebrauchte Formulierung, die bisherigen Sätze seien nicht "offensichtlich unzureichend" dazu aus, die darin enthaltene Aussage ins Gegenteil zu verkehren.
Das, genau das, ist eine Missachtung des Gerichts. Oder, in nichtrichterlicher Zurückhaltung ausgedrückt - eine Unverschämtheit.

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http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/politik/557/502787/text/

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