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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 17. August 2011

...werdendes Leben wieder unwert ?...


Bild:
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Und es ist Sommer, neues Leben wächst heran, unerwünscht, nicht willkommen in dieser Gesellschaft der Egozentriker, mit Sadisten in den Arbeitsagenturen, die nur auf ihre Anweisungen und Befehle starren, damit sie nichts selber entscheiden müssen. Hauptsache den eigenen Arsch retten, den eigenen Leib - noch - an der vermeintlichen Quelle erfrischen, aus dem - noch - die monatliche Entlohnung für die Unmenschlichkeiten stammt, die anderen angetan werden müssen.

Sich selber gerettetn und die Menschlichkeit verraten für die monatlichen Silberlinge eines wieder faschistoid handelnden Staates und dessen Anweisungen, - Hauptsache, das eigene Gewissen kann betäubt, erschlagen, stumm gemacht werden, sofern überhaupt vorhanden.

Während wir anderen Menschlichkeit predigen, die Menschenrechte um die Ohren schlagen wollen, obwohl wir selber nichts davon halten, vernichten wir diese Rechte und die Menschlichkeit gleich mit. Macht ja nichts, erledigt sich in einem Abwasch - ausserdem sind wir ja sowieso die Guten. Wenn wir grausam sein müssen, weil wir uns einbilden, dass das so richtig ist, - wenn wir faschistoid handeln, dann ist das ganz etwas Anderes...

Nein, es ist nichts Anderes !

Presseamt Bonn führt schwangere Hartz IV-Bezieherin regelrecht vor

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland machte in einer Pressemeldung (1) vom 12.August auf den Fall einer hochschwangeren Hartz IV-Bezieherin aufmerksam, der das Jobcenter Bonn alle Hartz IV-Leistungen gestrichen hatte, nachdem sie trotz ärztlich verordneter Bettruhe einen Termin bei ihrer Fallmanagerin nicht wahrgenommen hatte. Das Presseamt der  Stadt Bonn reagierte nun gegenüber dem „Bonner General-Anzeiger“ mit einer Darstellung, die aus Sicht des Erwerbslosen Forum Deutschland falsch ist und die junge Frau regelrecht vorführt. So wurde Elke Palm vom städtischen Presseamt  in der heutigen Ausgabe der Zeitung zitiert:„die Frau ist zu sechs Terminen unentschuldigt nicht erschienen“ und dass dem Jobcenter bis „zur Entscheidung über die Leistungskürzung nicht bekannt gewesen sei, dass die Tannenbuscherin schwanger sei“(2). Das Erwerbslosenforum wirft dem städtischen Presseamt vor, ungeprüft eine falsche Darstellung des Jobcenters übernommen zu haben.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ich bin sehr erstaunt darüber, dass das Jobcenter angeblich erst Ende Juli von der Schwangerschaft der jungen Frau gewusst hätte. Uns liegt ein Leistungsbescheid des  Jobcenters Bonn vom 11. April vor, wo der jungen Frau bereits im April ein Mehrbedarf wegen Schwangerschaft gewährt wurde. Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf. Dieser wurde ihr auch korrekt gewährt. Ebenfalls hat sie auch nicht bei Terminen unentschuldigt gefehlt, sondern hatte entsprechende Krankmeldung. Auch diese liegen uns vor.

Weiter lesen:

http://www.elo-forum.net/topstory/2011081632793.html

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