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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

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Donnerstag, 21. Juli 2011

Stresstest - Schwere handwerkliche Fehler


Bild:
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http://www.radio-utopie.de/2011/07/21/trau-keiner-statistik-die-du-nicht-selbst-gefalscht-hast/


Trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast

Von Parkschuetzer | 21.Juli 2011
Schwere handwerkliche Fehler im S21-Stresstest
Stuttgart: Die Bahn betrachtet in ihrem sogenannten “Stresstest” ausschließlich stochastisch verteilte Verspätungen und lässt die real bestehenden Korrelationen vollständig außer Acht. Das ist eine nicht zulässige Vereinfachung. Es wurden keine Störfallszenarien vorgestellt, keine Varianzanalyse und kein Hypothesentest. Aus dieser unzulässig vereinfachten Betrachtung lässt sich bestenfalls ableiten, dass Züge in der Regel irgendwann im Laufe des Tages ankommen.
Systematische Probleme des Bahnknoten Stuttgart und des vorgelegten Fahrplans wurden durch die zu Unrecht gemachten Annahmen vollständig ausgeblendet. Die Bahn hat beispielsweise per Definition festgelegt, dass die angenommen Haltezeiten ausreichend seien. Wenn man aber schon in der Beschreibung des Systems die Annahme zugrunde legt, dass es keine systematischen Mängel gibt, dann ist es nicht verwunderlich, wenn man mit diesem sogenannten ‚Stresstest‘ keine systematischen Mängel findet.
Da die Bahn sich mit großer Vehemenz weigert, den Vertrag mit SMA offen zu legen, ist davon auszugehen, dass SMA keinen Auftrag hat, diese statistischen Untersuchungen und die zugrunde gelegten Verteilungen zu prüfen, zumal solche Untersuchungen nicht zur Kernkompetenz von SMA gehören.
„Tatsächlich treten Verspätungen nicht zufällig verteilt und völlig unabhängig voneinander auf“, sagt Parkschützerin und Mathematikerin Dr. Carola Eckstein. „Ein sehr stark ausgelasteter Zug muss mit großer Wahrscheinlichkeit in jedem Bahnhof länger als die veranschlagten ein bis zwei Minuten halten. Dafür brauchen viele Züge in den Schwachlastzeiten nur sehr kurze Halte. Die Bahn hat in ihrem ‚Stresstest‘ angenommen, dass jeder Zug – der vollbesetzte genauso wie der fast leere am frühen Nachmittag – mal etwas länger und mal etwas kürzer anhält. Das ist schlicht und einfach falsch. Da die gemachten Annahmen falsch, sind können aus dieser Simulation keine Aussagen über die Stabilität des Tunnelbahnhofs und des vorgelegten Fahrplans abgeleitet werden.“
Ein wirklicher Stresstest setzt neben korrekt zugrunde gelegten Verspätungsverteilungen auch die Betrachtung von Störfallszenarien voraus. In solchen Störfallszenarien müssen alltägliche Signal- und Weichenstörungen ebenso berücksichtigt werden wie ein Wintereinbruch oder ein defektes oder entgleistes Triebfahrzeug (was heute Vormittag den Bahnverkehr sogar im Stuttgarter Kopfbahnhof trotz zusätzlich vorhandener Kapazitäten gestört hat).
Schließlich muss in einer seriösen Simulation auch eine Varianzanalyse gemacht werden. Die aufgestellte Hypothese ‚der Bahnhof wirkt verspätungserhaltend‘ muss getestet werden. Dafür gibt es klar definierte, wissenschaftlich begründete Verfahren, die bei der Bahn jedoch nicht zur Anwendung kamen.

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