Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Mittwoch, 6. Juli 2011

Schon genehmigt - von fast allen Parteien: Einsatz der Bundeswehr für Darfur (Sudan)


Bild:
Uploaded with ImageShack.us

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_284/01.html

Einsatz der Bundeswehr für Darfur (Sudan) zugestimmt

Auswärtiger Ausschuss - 06.07.2011

Berlin: (hib/BOB) Der Auswärtige Ausschuss hat am Mittwochmittag dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Darfur (Sudan) zugestimmt. Dafür waren neben der Regierungskoalition auch die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die Fraktion Die Linke. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Mandat bis zum 15. November nächsten Jahres gelten. An der gemeinsamen Mission der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen sollen sich maximal 50 Soldatinnen und Soldaten beteiligen, heißt es in dem Antrag (17/6322). Die Kosten für diesen Zeitraum betrügen rund 490.000 Euro. Die Lage in Darfur bleibe angespannt, heißt es zur Begründung. Immer wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasteten die ohnehin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in dem Gebiet. Eine dauerhafte politische Lösung des Darfur-Konflikts stehe weiterhin aus. Die Friedensverhandlungen zu Darfur in Doha (Katar) seien ergebnislos beendet worden. Die Rebellengruppen ”Justice and Equality Movement“ unter dem sich in Tripolis (Libyen) aufhaltenden Führer Khalil Ibrahim und die ”Sudan Liberation Army“ unter Abdel Wahid Al Nour sowie Minni Minawi hätten ihre Unterschrift unter ein ausgehandeltes Abkommen verweigert bzw. hätten an den Verhandlungen trotz erheblicher Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft nicht teilgenommen. Unter der Leitung des Vermittlers der Afrikanischen Union, Thabo Mbeki, dem ehemaligen südafrikanischen Staatspräsidenten, sollen nun neue Initiativen zur Stabilisierung der Lage entwickelt werden, teilt die Bundesregierung mit.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen