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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 5. Juli 2011

Netzneutralität

http://blog.fefe.de/?ts=b0eddc99


  • [l] Ich habe mir heute die Position der CDU zur Netzneutralität erklären lassen. Und weil das eine durchaus spannende Sache ist, will ich euch daran teilhaben lassen.Kurz gesagt behaupten die, Verfechter der Netzneutralität könnten keine Fälle vorbringen, wo die Netzneutralität in Gefahr ist. Wenn man ihnen dann ein T-Mobile-Internet gibt und sagt, sie sollen mal Skype aufrufen, dann sagen sie, das sei kein Netzneutralitätsproblem, weil man ja den Premium-Tarif kaufen kann und dann geht das.
    (Ich gebe euch mal Zeit, das setzen zu lassen)
    (dumdidum)
    (na, fertig?)
    Wenn dann Kleingeister kommen und auf den Umstand hinweisen, dass das genau die Definition dessen ist, was Netzneutralität verhindern will, sagen sie, dass der Markt das ja regeln werde, dass Provider mit sowas nicht durchkommen.
    Das, so habe ich heute gelernt, ist die Argumentation der CDU in Sachen Netzneutralität.

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