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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mittwoch, 6. Juli 2011

EHEC also aus Ägypten?

Und die Einfuhr der verdächtigten Sprossen wird gesperrt?


Jaaa. weiss man es denn ganz genau? Oder, was geht da - opder, besser, geht eigentlich nicht?

Nichts Genaues weiss man nicht, doch man sperrt die Einfuhr, denn: ”Es sollte mit einer Stimme gesprochen werden.“ 


Hier ist eine Antwort:

 Kaum Hinweise auf Ursprung des Ehec-Erregerbakteriums

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Berlin: (hib/EIS) ”Es liegen nur wenige Informationen über den Ursprung des Ehec-Erregers in Ägypten vor“, erklärte am Mittwochvormittag auf Nachfrage der Fraktion Die Linke ein Vertreter der Bundesregierung im Landwirtschaftsausschuss. So gebe es Hinweise auf eine hohe Anzahl ungeklärter Durchfallerkrankungen und Nierenschädigungen in Ägypten. Eine mögliche Ursache dafür sei, dass die Be- und Entwässerung in den ländlichen Regionen des nordafrikanischen Landes nicht garantiert voneinander getrennt sei. ”Funktionierende Überwachsungssysteme und Daten stehen nicht zur Verfügung“, sagte der Regierungsvertreter.
 Zur Vorbeugung gilt bis 31. Oktober 2011 vorerst ein Verkehrsverbot für die ermittelten Lieferungen ägyptischen Bockshornklees einschließlich entsprechender Samenmischungen. Für das Verbot seien die Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) aufgegriffen worden. Auf EU-Ebene sollen weitere Schritte unternommen werden, um genügend Informationen zu sammeln, die eine eventuelle Verlängerung des Verbots rechtfertigen.

Weiter kündigte der Vertreter der Bundesregierung an, dass es eine dreiteilige Evaluierung des Krisenmanagements eingeleitet worden ist. In die Evaluierung werde auch die Bewertung der Arbeit der Regierung während des Dioxinskandals Anfang des Jahres einfließen. ”Die Evaluierung wird bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen werden“, sagte er. Der Kritik der Linksfraktion, die ein Informationsdefizit über das Verkehrsverbot des Klees seitens der Bundesländer sieht, entgegnete der Regierungsvertreter, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern frühzeitig gewarnt habe. ”Es sollte mit einer Stimme gesprochen werden.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessierte, ob vom Verkehrsverbot betroffene Betriebe, die mit Sprossen handeln, ebenfalls entschädigt würden. Weil aber Bockshornklee und Sprossen nicht zu den Produktgruppen zählen, die durch die EU mit einem 210 Millionen Euro großen Fonds in Folge der Ehec-Krise entschädigt werden sollen, gebe es dahingehend keine Aussicht auf Ausgleichszahlungen. Die Regierung wolle sich jedoch bemühen, die Liste der Produktgruppen erweitern zu lassen.


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