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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Montag, 11. Juli 2011

Der Preis der ehrenwerten Gesellschaft...

...am Beispiel Maschmeyer / NDR:


http://www.nachdenkseiten.de/?p=10052


Der Wortlaut der Vereinbarung zwischen NDR und Maschmeyer

Verantwortlich: Albrecht Müller   Uns liegt die Vereinbarung [PDF] zwischen Maschmeyer etc. und dem NDR einschließlich der betroffenen Journalisten vor. Angesichts der Tatsache, dass der NDR in der Sache letztlich nur eine einzige Konzession machen musste, nämlich die Filmszene mit dem Privathaus von Herrn Maschmeyer nicht mehr zu zeigen (siehe Ziffer 2 der Vereinbarung), ist einiges an dieser Vereinbarung schon erstaunlich. Albrecht Müller.

  • Zum Beispiel, dass der NDR die Hälfte der Gerichtskosten übernimmt.
  • Zum Beispiel, dass der NDR auf „eine besondere Bewerbung der Beiträge im Online- Angebot“ verzichtet.
  • Zum Beispiel, dass der Beitrag „Judges’s Cut – Reloaded“ aus dem Internetangebot des NDR entfernt wird und
  • dass zum Beispiel der ins Internet gestellte Schriftverkehr „ins Archiv verschoben“ wird.
Diese Zurücknahme der Öffentlichkeit der Vorgänge um Maschmeyer dient im Wesentlichen dem Aufbau eines neuen Images von Maschmeyer. Die Oberen des NDR haben sich darauf eingelassen. Man kann nur vermuten, dass sie Maschmeyer zu den ihresgleichen zählen. Wir kennen das ja schon von der Nähe Maschmeyers zu Wulf, Schröder, Rürup und Riester. Es ist die ehrenwerte Gesellschaft der zur Zeit herrschenden Oberschicht, zu der man gerne gehört. Dazu gehört sozusagen als Eintrittsgeld und als wiederkehrendes Pflegemittel die Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung, wie wir sie hier dokumentieren.
Natürlich, das sei zugestanden, spielt höchstwahrscheinlich auch eine Rolle, dass auch ein solcher Sender ein Trommelfeuer juristischer Interventionen nur schwer erträgt und deshalb nach Arbeitserleichterung sucht.
Zum Vorgang gibt es auch den Hinweis auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung.

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