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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 16. Juni 2011

Virtuelle Verhältnisse: Dass wir ab dem 30. Juni kein gültiges Wahlgesetz mehr haben, ist nicht nur peinlich - wie Herr Lammert meinte.

Das ist eine Katastrophe, ein GAU dessen, was Demokratie genannt wird. Der verfassungswidrige Zustand des Wahlgesetzes sollte beseitigt werden zu Gunsten eines verfassungsgemässen Zustandes - aber, die Regierung hat nichts getan. Es ist unseren Politikern - denen, die etwas tun sollten - egal, wenn verfassungsrechtlich nichts mehr stimmt. Was schert sie das eigene Land, wenn wir sowieso schon Europa haben?

Virtuelle Demokratie, bei der so getan werden kann, als ob, ist unseren Politikern zunehmend genehmer, den Rest an Verantwortlichkeiten regelt dann die sogenannte europäische Gemeinschaft. Wozu noch selber denken? Das Einzige, wozu noch gehandelt wird, ist die Umsetzung dessen, was als europäischer Vertrag gilt.

Am Besten ist dabei auch ein virtuelles Volk, das schweigt, das spurt - wenn es mal gebraucht wird - das nicht aufmuckt. So ganz klappt das nicht immer, also wird das reale Volk, das doch noch vereinzelt unbequeme Zuckungen aufweist, schlicht mehr und mehr kriminalisiert. Damit berechtigen sich die Regierenden dann dazu, diesem nicht gefügigen Teil des Volkes - auch dann, wenn es die Mehrheit ist - nicht verpflichtet sein zu müssen, was dessen Wohlergehen betrifft.

Niemand kann sich vorstellen, was das letztendlich bedeuten kann. (Zum Beispiel, dass Deutschland irgendwann gar keine Regierung mehr bilden kann.) Es ist die blanke Missachtung den Menschen gegenüber, die in diesem Land leben und arbeiten - auch für diesen Staat, der für sie nichts übrig hat.

1 Kommentar:

  1. So kann der schwarze Mob die nächste Wahl, die wohl verloren gehen wird anfechten.

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