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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 23. Juni 2011

Sie zeigen uns mal wieder wo der Hammer hängt: Ehrlichkeit und gute Arbeit bleibt den Armen, den Normalbürgern überlassen - sich anstrengen ebenso...

Ausgerechnet die Plagiatorin Koch-Mehrin wird zum Vollmitglied des Forschungsausschusses des EU-Parlaments

Dafür tritt der vermutliche Plagiator Chatzimarkakis ins zweite Glied zurück - eine politische Farce

Das EU-Parlament hat gerade wieder vorgeführt, warum die Bürger gegenüber den Parteipolitikern zu "Empörten" werden, die die gesamte politische Kaste ablehnen. Stolz meldet Silvana Koch-Mehrin (FDP), Abgeordnete im EU-Parlament, auf ihrer Website, dass ausgerechnet sie zum Vollmitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie befördert worden ist, zuvor war sie nur stellvertretendes Mitglied.
Was an sich wenig bedeutungsvoll erscheint, ist im Fall vom Koch-Mehrin, die im Mai vom Amt der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments zurückgetreten ist, weil ihre Doktorarbeit zu großen Teilen ein Plagiat ist, doch eine Provokation. Gerade war der Politikerin von der Universität der Doktortitel abgesprochen worden, weil die von ihr eingereichte Arbeit "in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht". Sehr deutlich hieß es, dass es sich um keine selbständige wissenschaftliche Arbeit handelt und dass sich die liberale Politikerin, deren Partei sich u.a. dem Schutz des Eigentums und der Anerkennung der Leistung verschrieben hat, "fremdes geistiges Eigentum angeeignet und als das eigene ausgegeben hat".

Alles darüber lesen:

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150036

 

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