Hartz IV: BKK Gesundheit - Ignoranz oder Schlamperei?
Volker WulleVor etwas über zwei Wochen hatte ich ein Beratungsgespräch bei der Caritas in Limburg.
In erster Linie ging es hierbei um meine immer mehr verzweifelte Lage als ALG II-Bezieher sowie der Unmöglichkeit, von dem mir zugestandenen Geld für die Kosten der Unterkunft eine geeignete Wohnung zu finden.
Der Berater machte mich darauf aufmerksam, dass - ohne wenn und aber - Arbeitlosengeld II-Bezieher seit Januar 2011 keine Zusatzbeiträge an die Krankenkasse zu zahlen hätten. Dies sei eine eindeutig gesetzliche Regelung.
Als ich selbst ende letzten Jahres davon erfuhr, versuchte ich die Sachlage im Internet zu recherchieren, mußte allerdings feststellen, dass es darüber keine eindeutigen Aussagen gab.
Ich fragte bei meiner Krankenkasse telefonisch nach (BKK Gesundheit).
Hierbei wurde mir mitgeteilt, dass ich weiterhin verpflichtet wäre, den monatlichen Zusatzbeitrag von 8 EUR zu zahlen, da der Gesetzgeber keine andere Regelung beschlossen hätte.
Aufgrund des Beratungsgesprächs bei der Caritas schrieb ich vor zwei Wochen meine Krankenkasse an.
Ich kündigte mit sofortiger Wirkung meine Einzugsermächtigung für den Zusatzbeitrag, und forderte die Rückzahlung meiner bereits gezahlten Beiträge für das Jahr 2011 zurück.
Bis heute erhielt ich keine Antwort/Stellungnahme bezüglich meines Schreibens.
Ein weiteres Schreiben habe ich auf den Weg gebracht, und bin gespannt, ob die BKK Gesundheit mich sowie eine eindeutige gesetzliche Regelung weiterhin ignorieren wird.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu folgende Information auf der Homepage herausgegeben:
Müssen Arbeitslosengeld 2-Bezieher den Zusatzbeitrag selbst zahlen? Und wenn ja, haben sie ebenfalls Anspruch auf Sozialausgleich?
Nein, Bezieher von Arbeitslosengeld 2 zahlen künftig keinen Zusatzbeitrag mehr und benötigen daher auch keinen Sozialausgleich. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, höchstens jedoch in der Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Dieser wird aus Bundesmitteln über die Liquiditätsreserve aufgebracht, die der Bund 2011 mit 2 Milliarden Euro für den Sozialausgleich für die Jahre 2011 bis 2014 zur Verfügung stellt. Ab 2015 werden zusätzliche Leistungen des Bundes für die Zahlung dieses Zusatzbeitrages für ALG 2-Bezieher zur Verfügung gestellt.
Diese Information ist nicht nur schwerlich zu finden, sondern auch sehr verwirrend.
Die Weiterverbreitung dieses Beitrags halte ich für erforderlich, da ich sicherlich nicht der einzige bin, der aufgrund mangelnder Informationen sowie Falschaussagen weiterhin Zasatzbeiträge zahlte.
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Die Weiterverbreitung dieses Beitrags halte ich für erforderlich, da ich sicherlich nicht der einzige bin, der aufgrund mangelnder Informationen sowie Falschaussagen weiterhin Zasatzbeiträge zahlte.




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