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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Samstag, 4. Juni 2011

Geld stinkt nicht...

Die neue Anschrift der Deutschen Botschaft Manama lautet ab 29. Mai 2011 wie folgt: Building No. 39, Road No. 322, Salmaniya Avenue, Block 327, Manama (neben der japanischen Botschaft)

Sicherheitshinweis (aktualisiert am 02. Juni 2011)

Die Sicherheitslage in Bahrain normalisiert sich weiterhin. Der Ausnahmezustand wurde am 1. Juni 2011 aufgehoben. Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für Bahrain entsprechend angepasst. Sie finden diese unter dem Link "Reise- und Sicherheitshinweise" auf der Webseite des Auswärtigen Amtes .
Es muß damit gerechnet werden, dass es in den kommenden Tagen zu Protestkundgebungen in Stadt- und Landesteilen mit starker schiitischer Bevölkerungskonzentration kommt. Um erhöhte Vorsicht und entsprechendes Verhalten wird daher gebeten. Es gibt weiterhin Polizeikontrollen in der Nähe des Salmaniya-Krankenhaus sowie auf den Zufahrtsstraßen nach Sanabis und Jidd Hafs. Auch die Zufahrt zum Géant-Supermarkt ist davon betroffen. V.a. in den Abendstunden muss mit weiteren temporären Kontrollen gerechnet werden, inbesondere in den nordwestlichen Außenbezirken und Wohngebieten. Der GCC-Kreisel (früher Perlenkreisel) ist in „Farook-Kreuzung“ umbenannt worden; er ist derzeit noch von Sicherheitskräften gesperrt. Mit baldiger Öffnung für den Verkehr wird gerechnet.

Siehe Website: 

http://www.manama.diplo.de/


Formel 1: Großer Preis von Bahrain Im Zweifel für das große Geld

03.06.2011, 17:28

Von Tomas Avenarius
 
Die Mahnungen von Menschenrechtlern verhallten ungehört: Der Golfstaat Bahrain darf das Formel-1-Rennen im Oktober ausrichten, obwohl er einen Aufstand im Land blutig unterdrückte. Formel-1-Boss Bernie Ecclestone sagt: "Es gibt dort viele nette Leute." 

In Bahrain wird im Oktober ein Formel-1-Rennen stattfinden, obwohl die arabische Regierung einen landesweiten Aufstand blutig unterdrückt hat. Der Automobil-Weltverband FIA entschied trotz der Mahnungen von Menschenrechtlern und Oppositionsgruppen, dass der wegen der Revolte im März verschobene "Große Preis von Bahrain" am 30. Oktober nachgeholt wird.

Mehr erfahren:


http://www.sueddeutsche.de/politik/formel-grosser-preis-von-bahrain-im-zweifel-fuer-das-grosse-geld-1.1104962

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