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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 17. Juni 2011

"Braucht die Demokratie mehr Bürgerbeteiligung?"

Pressemitteilung
W-Forum: "Braucht die Demokratie mehr Bürgerbeteiligung?"

Donnerstag, 23. Juni 2011, 14 Uhr
-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal - Raum 3.101
 
Elbvertiefung in Hamburg, Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg-International, Tiefbahnhof Stuttgart 21 – diese und andere Vorhaben stoßen bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zunehmend auf Widerspruch und Widerstand. An den Aktionen beteiligen sich inzwischen auch zahlreiche Angehörige jener Gruppen, die sich traditionell nicht an öffentlichen
Demonstrationen und Protesten beteiligen. Das neue politische Engagement der so genannten "Wutbürger" reicht über kommunale oder regionale Reizthemen hinaus und hat inzwischen auch die Bundesebene erreicht. Umfragen belegen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger für die Einführung bzw. Anwendung von direktdemokratischen Beteiligungs-verfahren, wie z.B. Volksentscheiden, plädieren. Sind die Intensivierung der Proteste gegen rechtmäßige demokratische Entscheidungen und die Forderung nach einer Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten als Ausdruck einer grundsätzlichen Unzufriedenheit mit der repräsentativen Demokratie zu werten? Gefährden die genannten Entwicklungen die Grundlagen unserer politischen Ordnung oder sind sie als Chance für eine weitere Demokratisierung des politischen Systems zu verstehen?
Über diese Fragen diskutieren: Dr. Heiner Geißler Bundesminister a. D.),  Prof. Dr. Wolfgang Merkel (Politikwissenschaftler) und Claudine Nierth (Bundesvorstandssprecherin von "Mehr Demokratie e.V.").
Im Anschluss an den Vortrag ist eine Diskussion vorgesehen.

Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
 
 

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