Klicken und anschauen!

Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 8. April 2011

Wer hatte von den Tellerchen gegessen?



Merkel muss Gäste bei Ackermann-Dinner nennen

Peinlich für die Kanzlerin: Vor drei Jahren schmiss sie eine Geburtstagsparty für Deutsche-Bank-Chef Ackermann, nun muss sie die vollständige Gästeliste rausrücken. Ihr Terminkalender, auch das wurde vor Gericht verhandelt, bleibt hingegen tabu. #

Von Uta Eisenhardt

Tja, diesmal ging es nicht darum, ob der Rotwein geschmeckt hat. Sondern darum, wer ihn getrunken hat. Am 22. April 2008 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Dinner im Kanzleramt geladen, Anlass war der 60. Geburtstag von Deutsche-Bank-Chef Josef "Joe" Ackermann. Der alerte Bankmanager durfte sogar selbst vorschlagen, wer kommen soll. Als die Öffentlichkeit davon erfuhr, war die Empörung riesig - auch bei Verbraucherschützer Thilo Bode, Chef von "Foodwatch". Er wollte Auskunft vom Kanzleramt, bekam nur ein paar Auskünftchen - und klagte deshalb vor dem Berliner Landesgericht.
 
Mehr darüber lesen:
http://www.stern.de/politik/deutschland/berliner-urteil-merkel-muss-gaeste-bei-ackermann-dinner-nennen-1672410.html
 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen