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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 12. April 2011

Mit der Zunge am Arsch des Westens...

http://redblog.twoday.net/stories/16560890/

Der Spinner im Unterhemd ist weg!

dontbelievethehype
Ganz Afrika hatte mitgebangt: Würde es einem unterlegenen Machthaber einmal mehr gelingen, sich im Amt zu halten? Mit Tricks und Truppen, trotz einer eindeutigen Wahlniederlage - und gegen den erklärten Willen der internationalen Gemeinschaft?
Beginnt der SPON seinen Pamphlet zur gestrigen Festnahme des ehemaligen ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo.
Eindeutige Wahlniederlage?
Bei Wikipedia findet sich zur Wahl in dem westafrikanischen Land Folgendes:
Die offizielle Frist zur Verkündung des Wahlergebnisses verstrich ergebnislos. Am 2. Dezember 2010 verkündete die Wahlkommission das vorläufige Ergebnis der Stichwahl, wonach Ouattara der Sieger sei. Er habe 54 % der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von über 81% erhalten. Der Verfassungsrat erklärte dagegen das vorläufige Ergebnis der Wahlkommission für ungültig, da das Ergebnis nicht fristgerecht verkündet worden war. Zudem kündigte der Verfassungsrat eine Prüfung von Wahlbeschwerden an, nachdem sich Gbagbos Partei um eine Annullierung der Wahlergebnisse in drei Wahlkreisen des Nordens bemüht hatte. Für Verwirrung sorgte der Umstand, dass Youssouf Bakayoko, Präsident der Wahlkommission, das Ergebnis in dem Hotel bekanntgab, in dem Ouattara seine Basis bezogen hat und das von UN-Truppen gesichert wird, die wiederum vom ivorischen Militär blockiert sind. Einen Tag später, am 3. Dezember 2010, erklärte schließlich der Verfassungsrat Amtsinhaber Gbagbo mit 51,45% und einer Wahlbeteiligung von 71,28% zum Sieger. Der Verfassungsrat hatte die Stimmen aus sieben Wahlkreisen, die etwa 13% der Wahlberechtigten repräsentieren, für ungültig erklärt...
Weiter heißt es
…Die Entscheidung des Verfassungsrates wurde international kritisiert. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon forderte Gbagbo auf, seine Niederlage einzugestehen. Die Afrikanische Union zeigte sich „tief besorgt“ über die Entwicklung im Land. Noch am Freitag, den 3. Dezember gratulieren Barack Obama und Nicolas Sarkozy Ouattara zum Wahlsieg und erklärten, dass sie ihn als Wahlsieger ansehen und forderten Gbagbo auf, das Ergebnis der Wahlkommission anzuerkennen. Die Europäische Union und weitere Länder schlossen sich dieser Position an.
Als weltweit wichtigster Kaffeexporteur verfügt die Elfenbeinküste über die stärkste Wirtschaftskraft der UEMOA, zu deren gesamten BIP sie 40 % beiträgt.
Spätestens hier erklärt sich die so selbstlos inszenierte Intervention von Truppen der ex-Kolonialmacht Frankreich und UN.

Ein Blick auf die Lebensläufe der beiden Kontrahenten erweißt sich zudem als hilfreich für die Einordnung im geopolitischen Kontext:
Der Sozialist Gbagbo bekannt für seine anti-kolonialistische Haltung machte Karriere als Geschichts- /Erdkundelehrer und Gewerkschafter in seinem Heimatland.
Ouattara hingegen erfüllt auf dem Papier sämtliche Klischees eines jeden x-beliebigen afrikanischen Staatschefs mit der Zunge am Arsch des Westens:
Mit Karriere beim IWF nach abgeschlossenem Wirtschaftsstudium in den USA und Hochzeit in Frankreich mit Nicolas Sarkozy als Trauzeuge –ein Schelm, wer Böses dabei denkt!-

"Der von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannte Wahlsieger“ lautet die druckfreundlich aufgearbeitete Erklärung der versammelten Mainstreampresse zum vermeintlichen Wahlsieg Ouattaras.
Fronten ein für alle Mal geklärt – Kontroversen: Fehlanzeige!

Der Spinner im Unterhemd ist festgenagelt, die UN ist endlich doch zu Etwas zu gebrauchen und Sarkozy hat sich im Präsidentschaftswahlkampf wieder einmal gekonnt in Szene gesetzt -->
Putsch erfolgreich ausgeführt...


eine differenzierte Betrachtung zur politischen Lage in der Elfenbeinküste:

das Recht des Stärkeren
Spiel mit dem Feuer
Der Militärputsch

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