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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Donnerstag, 7. April 2011

...Hilfe bringen...


Berlin erwägt Libyen-Hilfseinsatz - Tote bei Nato-Angriff

Berlin/Bengasi (dpa) - Die Bundesregierung ist nun doch zu einem Libyen-Einsatz der Bundeswehr bereit. Nach Informationen des «Tagesspiegel» (Freitag) prüft sie die Bereitstellung von Schiffen zur Sicherung von Hilfsgütertransporten im Rahmen einer EU-Mission.
Voraussetzungen dafür sind aber eine Anfrage der Vereinten Nationen (UN) und ein Beschluss des Bundestags. An Kampfeinsätzen in und um Libyen will sich Deutschland weiterhin nicht beteiligen. Außenminister Westerwelle (FDP) bekräftigte die Bereitschaft Deutschlands, sich an einer Libyen-Mission der Europäischen Union zu beteiligen. Wenn es eine entsprechende Anfrage der Vereinten Nationen geben sollte, «dann werden wir uns unserer Verantwortung natürlich nicht entziehen», sagte er in einem Interview des Fernsehsenders N24. Dabei würde es um medizinische Versorgung und die Sicherung von Flüchtlingstransporten gehen.

Mehr erfahren:


http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article13097027/Berlin-erwaegt-Libyen-Hilfseinsatz-Tote-bei-Nato-Angriff.html

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