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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Mittwoch, 13. April 2011

Es ist in Ordnung, dass die Frauen weniger verdienen, sagt die Regierung...

SPD und Grünen scheitern mit Anträgen zur Gleichstellung von Frauen im Berufsleben

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin: (hib/AW/jbi) Keine Mehrheit fanden die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen mit ihren Anträgen zur Gleichstellung von Frauen im Berufsleben im Familienausschuss. Den SPD-Antrag zur Einführung einer gesetzlich verankerten Entgeltgleichheit für Frauen und Männer (17/5038) lehnte der Ausschuss in seiner heutigen Sitzung mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD- und der Grünen-Fraktion bei Enthaltung der Linksfraktion ab. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der Grünen zur Einführung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft (17/4852) mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der SPD und der Linken.Nach Ansicht der SPD ist eine gesetzlich verankerte Entgeltgleichheit unvermeidlich, da entsprechende freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hätten. Noch immer betrage der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland rund 23 Prozent, in Europa durchschnittlich 18 Prozent. In den vergangenen zehn Jahren sei die Lohnlücke sogar noch größer geworden. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes ”die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern. Nach dem Willen der Sozialdemokraten soll das Gesetz über die Entgeltgleichheit für die gesamte Privatwirtschaft ab einer bestimmten Beschäftigtenanzahl, den öffentlichen Dienst und für Tarifvertragsparteien, die Branchen- oder Firmentarifverträge abschließen, gelten. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, den Behörden in regelmäßigen Abständen anonymisierte, geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Entgeltdaten vorzulegen, die dann auf Ungleichbehandlung geprüft werden sollen. Zudem fordert die SPD einen flächendeckenden Mindestlohn.
Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit fordern auch die Grünen, setzen dabei aber stärker auf die Tarifparteien. Wie die SPD wollen aber auch sie die Möglichkeit einer Verbandsklage bei ungleichen Löhnen schaffen. Zudem sprechen sie sich für einen gesetzlich verankerten flächendeckenden Mindestlohn und für die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände aus. Dies sei in einem Gleichstellungsgesetz zu regeln. Die Einhaltung dieses Gesetzes solle dann zu einem Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen werden.
CDU/CSU und FDP wiesen die Vorschläge der SPD und Grünen übereinstimmend als zu bürokratisch zurück, außerdem stellten sie einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar. Die Gründe für Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern seien vielfältig. Zum einen seien Frauen oft niedriger qualifiziert, öfter in schlechter bezahlten Berufen und in Teilzeitjobs und dafür seltener in Führungspositionen anzutreffen. Zum anderen seien die Lohnunterschiede auf Unterbrechungen im Erwerbsleben beispielsweise durch Schwangerschaften zurückzuführen. Wenn man diese Faktoren herausrechne, dann betrage der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern nur noch um die vier Prozent. Dies sei zwar nicht hinzunehmen, aber in erster Linie seien die Gewerkschaften aufgefordert, gerechtere Löhne für die Frauen auszuhandeln. Zudem bestünden bereits verschiedene Initiativen, damit junge Frauen besser bezahlte Berufe in alten Männerdomänen, etwa dem Ingenieurswesen, ergreifen.
Die Linksfraktion begrüßte zwar die beiden Anträge prinzipiell, sie gingen jedoch nicht weit genug. So sei beispielsweise die Frauenquote von 40 Prozent in Vorständen und Aufsichtsräten zu niedrig.


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