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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Freitag, 8. April 2011

Der Abgesang auf einen Blender



Medienberichte

Guttenbergs Doktorarbeit: Mutwillige Täuschung

Die Universität Bayreuth kam Berichten zufolge zu dem Ergebnis, dass Guttenberg - entgegen seiner Beteuerungen - absichtlich getäuscht habe. 

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1850352/Guttenbergs-Doktorarbeit-Mutwillige-Taeuschung.html

Guttenberg will nicht, dass das Ergebnis der Untersuchungen öffentlich gemacht wird. Entgegen seinen Beteuerungen steht er keineswegs zu den begangenen Fehlern,- jedenfalls nicht öffentlich:


>>Seit ein paar Tagen sickert die Nachricht aus der Uni Bayreuth, aber erst seit Freitag ist es offiziell: Der wegen seiner in Teilen abgeschriebenen Doktorarbeit zurückgetretene frühere Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg will die Ergebnisse zur Untersuchung seiner Doktorarbeit unterdrücken – gegen den erklärten Willen der Universität.<<

>>Dass Guttenbergs Anwalt auf die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verweist, habe die Universitätsleitung sehr irritiert zur Kenntnis genommen. Schließlich habe er als Minister immer versichert, er wolle sich aktiv an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe beteiligen.<<

 Mehr erfahren:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-04/guttenberg-promotion-plagiat-bayreuth


http://www.sueddeutsche.de/karriere/plagiatsaffaere-um-doktorarbeit-gutachten-guttenberg-hat-absichtlich-abgeschrieben-1.1083118


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Plagiatsaffäre

Bayreuth appelliert an Guttenberg

Die Universität Bayreuth wird zu Guttenberg wohl vorsätzliche Täuschung bescheinigen. Der ehemalige Verteidigungsminister bemüht sich nicht mehr „aktiv“ um Aufklärung in der Plagiatsaffäre - der Befund über seine Doktorarbeit soll nicht öffentlich werden.


...Zu einer Anhörung, zu der ihn die Kommission geladen hatte, ist er nicht gekommen. Es gibt deshalb Zweifel daran, dass er seiner früheren Ankündigung, an der Aufklärung aktiv mitzuwirken, nachkommt. Im Laufe des Verfahrens war Guttenberg wegen seines Fernbleibens gebeten worden, schriftlich Stellung zu nehmen. Dies hat er offenbar auch getan. Nähere Einzelheiten sind wegen des laufenden Verfahrens nicht in Erfahrung zu bringen. Sicher ist nur, dass die Praxis eines Abgeordneten, den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags für seine Arbeit (also auch für Vorträge) ohne Quellenangabe in Anspruch zu nehmen, für eine wissenschaftliche Arbeit nicht gelten kann....

Den ganzen Artikel lesen:

http://www.faz.net/s/Rub1ED0C280BBA14ACAB16800E2F760DF3E/Doc~E6469F3EC2308424CA6C82A53E5AF75F1~ATpl~Ecommon~Sspezial.html

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