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Menschenrecht als Grundlage

Die Arbeit an diesem Blog bezieht sich auf menschenrechtliche Grundlagen.

-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Trotzdem sehe ich mich dazu gezwungen, gewisse Kommentare zu überprüfen, und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Es sind dies jene, die sich in rassistischer Weise gegen andere Menschen richten - gewalttätige Inhalte enthalten - Beschimpfungen, etc. Derlei Inhalte kann ich nicht damit vereinbaren, dass sich dieses blog für Menschenrechte einsetzt - und zwar ausnahmslos für alle Menschen.

Mein Blog ist ab 18 Jahren, denn ab da kann man voraussetzen, dass der Mensch denkt...

...und ausserdem nicht mehr mit den Umtrieben der Ministerin von der Leyen gegen Websiten in Schwierigkeiten kommt, wenn er einen blog lesen will.

Im Übrigen gilt Folgendes für die verlinkten Seiten:

Hinweis:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann – laut Landgerichtsurteil – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

So bleibt hier vorsorglich festzustellen, dass wir weder Einfluss auf die Gestaltung noch auf den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns auch nicht dafür verantwortlich zeichnen. Dies gilt für ALLE auf dieser Seite vorhandenen Links.



Dienstag, 15. März 2011

Du sollst nichts wissen...!



Strahlendaten werden nicht veröffentlicht

Die in Wien ansässige Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) sammelt umfangreiche Daten über die Belastung mit radioaktiven Substanzen in und um Japan und übermittelt diese Daten auch täglich an die Mitgliedsländer. Für die Allgemeinheit werden diese Daten allerdings nicht veröffentlicht.
Erdbeben 15.03.2011
Und dies obwohl sie angesichts der atomaren Bedrohung von japanischen Atomkraftwerken nach dem verheerenden Erdbeben von vergangener Woche von enormem öffentlichen Interesse wären, berichtet die Wissenschaftszeitschrift "Nature" am Dienstag.

Mehr erfahren:

http://science.orf.at/stories/1678654/

Wir sind aber kein Bisschen besser:

Pannen-AKW Philippsburg alarmiert Berlin

Im Zweifel für die Vertuschung

Im Atomkraftwerk Philippsburg sind drei Pannen nicht gemeldet worden – die Landesregierung in Baden-Württemberg deckt den Betreiber EnBW. 

BERLIN taz | Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) sagt gern, wie sicher die Atomkraftwerke in seinem Bundesland seien. "Ich glaube, es ist die einzige Möglichkeit, es so zu machen, wie wirs machen", ergänzte er am Dienstag, als in Berlin der Beschluss fiel, Neckarwestheim I und Philippsburg I vom Netz zu nehmen. Daheim in Stuttgart darf die Chefin des Landesumweltministeriums, Tanja Gönner (CDU), unterdessen unter den Tisch kehren, wie mans denn so macht mit der Atomkraft: Seine Landesregierung hat der Atomaufsicht des Bundes zwei Pannen im angeblich sicheren Reaktor Philippsburg II nicht gemeldet.
Dabei handelt es sich um mehr als nur Informationspannen. Experten schätzten die Fälle gegenüber der taz als gravierender ein als die Dutzenden von kleineren Pannen, die jedes Jahr korrekt gemeldet werden. Von einem dritten Fall erfuhr selbst das Ministerium erst durch ein anonymes Schreiben. Es gelangte bereits vor den Atomunfällen in Japan an die taz, das Bundesumweltministerium (BMU) und andere Medien.

Den gesamten Artikel lesen:

http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/im-zweifel-fuer-die-vertuschung/

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